Heilgymnastik
Organisatorischer Ablauf der Einzeltherapie
Mit Zuweisung zur Kosten-Rückerstattung
Ich arbeite als Wahl-Physiotherapeutin. Daher benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt eine Zuweisung zur Physiotherapie. Je nach Krankheitsbild kann der Wortlaut „10 x Physiotherapie“ lauten oder „10 x 30 Min./45 Min. Einzel-Heilgymnastik und 15 Min. Massage“. Sollten Sie die Wohnung nicht verlassen können, benötigen Sie den Zusatz „10 x Hausbesuch“.
Diese Zuweisung lassen Sie bitte bis zur 2. Behandlung (spätestens) bei Ihrer Krankenkassa bewilligen. Damit erhalten Sie im Nachhinein einen Teil der Kosten rückerstattet. Sollten Sie eine private Zusatzkrankenversicherung haben, können Sie bis zu 100% zurückbekommen.
Der Ablauf für die teilweise Kosten-Rückerstattung auf einen Blick
- Zuweisung vom Arzt einholen
- Bei der Krankenkassa bewilligen lassen
- Honorarnote überweisen und nach der Behandlung einreichen