Heilgymnastik

Organisatorischer Ablauf der Einzeltherapie

Mit Zuweisung zur Kosten-Rückerstattung

Ich arbeite als Wahl-Physiotherapeutin. Daher benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt eine Zuweisung zur Physiotherapie.  Je nach Krankheitsbild kann der Wortlaut „10 x Physiotherapie“ lauten oder „10 x 30 Min./45 Min. Einzel-Heilgymnastik und 15 Min. Massage“. Sollten Sie die Wohnung nicht verlassen können, benötigen Sie den Zusatz „10 x Hausbesuch“.

Diese Zuweisung lassen Sie bitte bis zur 2. Behandlung (spätestens) bei Ihrer Krankenkassa bewilligen. Damit erhalten Sie im Nachhinein einen Teil der Kosten rückerstattet. Sollten Sie eine private Zusatzkrankenversicherung haben, können Sie bis zu 100% zurückbekommen.

Der Ablauf für die teilweise Kosten-Rückerstattung auf einen Blick

  1. Zuweisung vom Arzt einholen
  2. Bei der Krankenkassa bewilligen lassen
  3. Honorarnote überweisen und nach der Behandlung einreichen

Bezahlung Ihrer Heilgymnastik

Die einzelnen Physiotherapie-Einheiten bezahlen Sie direkt an mich, bevorzugt per Überweisung. Ich stelle Ihnen zum Schluss der Behandlung eine Honorarnote aus. Gemeinsam mit den Zahlungsbestätigungen und der bewilligten Verordnung reichen Sie diese zur Kosten-Rückerstattung bei Ihrer Krankenkassa ein.

Bewilligungsfreie Verordnungen

Aktuell sind Verordnungen für Versicherte bei der ÖGK sowie der BVAEB bewilligungsfrei. Während der Covid19-Pandemie biete ich Einzeleinheiten für Heilgymnastik zusätzlich per Online-Therapie an. Die Kosten werden von der ÖGK, BVAEB sowie der SVS teilweise refundiert. Gerne berate ich Sie vorab zu Organisatorischem.

Sie haben Fragen oder wünschen einen Termin?

Preise

Physiotherapie einzeln

30 Minuten EUR 60,–

45 Minuten EUR 80,–

60 Minuten EUR 95,–

Hausbesuche

Für Hausbesuche bezahlen Sie zwischen EUR 20,– und EUR 30,– zusätzlich pro Therapie-Einheit. Hausbesuche führe ich je nach Erreichbarkeit und freien Kapazitäten durch. Bitte anfragen.